Psychologisches marktrisiko
Das Team um unseren CSO, Kevin Siemon, hilft Ihnen gerne und unkompliziert. Sie erreichen uns montags bis freitags von bis Uhr per Telefon oder E-Mail. Lernen Sie uns und unser Angebot bei einer unserer digitalen oder persönlichen Veranstaltungen kennen. Wir informieren Sie kurz und unkompliziert über alle News aus der Finanzwelt. So bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Laden Sie Infomaterialen herunter und entdecken Sie Aufzeichnungen unserer Online-Seminare sowie weitere Videos. Finanzanlagen sind stets mit Risiken verbunden. Im Rahmen unseres Anlageprozesses klären wir Sie detailliert über die in unserem Modell relevanten möglichen Risiken auf. Auf die entsprechenden Hinweise und zur Verfügung gestellten Dokumente sei entsprechend verwiesen.
An dieser Stelle möchten wir Sie jedoch bereits auf ein paar wesentliche Risiken im Zusammenhang mit Finanzanlagen im Allgemeinen, aber auch den bei uns eingesetzten Produkten hinweisen. Der Anleger trägt das Risiko, dass Änderungen von Marktpreisen wie beispielsweise Aktienkurse, Zinsen, Wechselkurse oder Rohstoffpreise zu starken Wertschwankungen seiner Finanzinstrumente sowie zu Teil- oder gar Totalverlusten führen können.
Ursächlich hierfür können Änderungen der rechtlichen, steuerlichen, politischen oder sonstige Faktoren sein, die die allgemeinen Marktgegebenheiten oder den Emittenten der Finanzinstrumente beeinflussen. Der Anleger trägt das Risiko, dass der Wert seiner Finanzanlagen aufgrund des Konjunkturzyklus schwankt.
Unter Konjunktur versteht man die Geschäftslage einer Volkswirtschaft. Ein Zyklus dauert typischerweise drei bis acht Jahre, wobei die einzelnen Phasen unterschiedlich lang ausfallen können. Inwiefern einzelne Wirtschaftssektoren von ihm betroffen sind, kann ebenso variieren wie sein Verlauf in den Volkswirtschaften anderer Länder.
Darüber hinaus können geplante und tatsächliche Veränderungen in der staatlichen Konjunktur- und Finanzpolitik den Zyklus zusätzlich beeinflussen und demzufolge Änderungen in Wertpapierkursen sowie Währungskursen hervorrufen. Dies kann selbst dort zu negativen Kursentwicklungen führen, wo die Aussichten anfänglich für günstig befunden wurden. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass der Verlauf der Konjunktur und die Entwicklung der Wertpapierkurse zeitlich auseinander fallen können.
Der Kauf- bzw. Verkaufszeitpunkt von Finanzinstrumenten kann somit einen Einfluss auf den Anlageerfolg haben. Der Anleger trägt das Risiko, dass real sowohl der Wert als auch der Ertrag seines Vermögens aufgrund einer Geldentwertung bzw. Minderung der Kaufkraft des Geldes abnimmt. Bei einer Anlage ist daher der reale Ertrag Realverzinsung , also die Differenz zwischen Rendite durch Zinsen, Dividenden oder Kursgewinnen und der Inflationsrate zu berücksichtigen.
Der Anleger trägt das Risiko, seine Vermögenswerte nicht zu jeder Zeit zu marktgerechten Preisen verkaufen zu können. Hierdurch können ihm Handelskosten entstehen. Diese schlagen sich in der Differenz zwischen dem tatsächlich erzielten Kurs und dem theoretischen Marktwert nieder, welche wiederum von der Handelsspanne zwischen am Markt angebotenen An- und Verkaufskursen beeinflusst wird.
Der Anleger trägt das Risiko, dass Wertpapiere im Zeitverlauf Schwankungen unterliegen können. Diese Schwankungen werden unter dem Begriff Volatilität zusammengefasst. Ihre Berechnung erfolgt in einem statistischen Verfahren auf Basis historischer Daten. Je höher die Volatilität bzw. Der Anleger trägt bei jedem Geschäftsabschluss das Risiko, Fehlentscheidungen aufgrund von falschen, falsch verstandenen oder unvollständigen Informationen zu treffen, die sich negativ auf den Wert seines Vermögens auswirken.
Der Anleger trägt das Risiko, dass sich psychologische Effekte nachteilig auf die Wertentwicklung seiner Anlage auswirken können. Das Verhalten von Anlegern unterliegt oft irrationalen Faktoren. Gerüchte, Stimmungen und Meinungen können signifikante Auswirkungen auf Kursverläufe haben, die teilweise nicht durch fundamentale Daten erklärbar sind. Der Anleger trägt das Risiko, dass sich steuerliche Aspekte negativ auf seinen Anlageerfolg auswirken.
Kapitalerträge sind für den Anleger steuerpflichtig. Der Anleger sollte sich gegebenenfalls mit Hilfe eines Steuerberaters über die steuerliche Behandlung seiner beabsichtigten Finanzanlage orientieren. Das Steuerrecht eines Landes wirkt sich jedoch nicht nur auf die steuerliche Behandlung von Kapitalerträgen und damit auf den Anleger selbst aus, sondern auch auf eine Anlage.
Regelungen mit Einfluss auf beispielsweise die Ertragslage von Unternehmen, können negative Auswirkungen auf deren Kursentwicklung haben. Zu beachten gilt in diesem Zusammenhang auch, dass sowohl Steuergesetze mit Bezug auf den Anleger als auch jene mit Bezug auf Anlagen Änderungen unterworfen sind.
Der Anleger trägt das Risiko, dass sich Kosten im Zusammenhang mit seinen Finanzanlagen negativ auf seinen Anlageerfolg auswirken. Grundsätzlich gilt, dass die Erträge von Finanzinstrumenten erst dann gewinnbringend für den Anleger sind, sobald alle Kosten gedeckt sind. Sie verringern etwaige Gewinne und erhöhen etwaige Verluste. Kosten können sowohl durch Transaktionen, Depotführung, sonstige Finanzdienstleistungen, sowie Verwaltungsentgelte für Produkte anfallen.
Hierbei sind stets die Gesamtkosten über die Gesamtanlagedauer zu beachten. Der Anleger trägt ein erhöhtes Verlustrisiko, wenn er für den Erwerb von Finanzinstrumenten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen aus Finanzgeschäften Kredit in Anspruch nimmt. In diesem Fall muss der Anleger, wenn sich der Markt entgegen seinen Erwartungen entwickelt, nicht nur den eingetretenen Verlust hinnehmen, sondern auch den Kredit verzinsen und zurückzahlen.
Dies kann zu Verlusten in unkalkulierbarer Höhe führen und den Betrag des eingesetzten Kapitals übersteigen. Falls der Anleger die Kreditfinanzierung durch Beleihung seines Anlagedepots herbeiführt, kann es auch bereits sehr kurzfristig passieren, dass bei einer durch die Kursentwicklung bedingten Überschreitung des Beleihungsrahmens weitere Sicherheiten durch die kreditgebende Bank gefordert werden.
Falls der Anleger dann nicht in der Lage ist, diese Sicherheiten anderweitig zu beschaffen, kann er zu einem Verkauf der Depotwerte zu einem ungünstigen Moment gezwungen sein. Der Anleger erfährt hinsichtlich seiner Anlagegeschäfte keine Risikominderung dadurch, dass die von ihm beauftragten Finanzdienstleister unter behördlicher Aufsicht stehen.
Allgemeiner Risikohinweis bei der Vermögensanlage
Der Anleger trägt das Risiko, dass technische Beschränkungen bzw. Der Anleger trägt das Risiko, dass er einen Teil- oder Totalverlust seines angelegten Kapitals erleidet. Im Falle von physisch replizierenden ETFs können zusätzlich der Zeitpunkt von Dividendenzahlungen sowie die steuerliche Behandlung von Dividenden zu weiteren Abweichungen von der Benchmark führen.
Darüber hinaus kann die Zusammensetzung eines Index ein Risiko darstellen. Dies kann die Auswahl einzelner Titel und deren Gewichtung betreffen. In einigen Indizes sind die enthaltenen Unternehmen nach der Marktkapitalisierung gewichtet, in anderen ist die Gewichtung von der Marktkapitalisierung unabhängig. Der Anleger trägt das Risiko, dass die Kapitalanlagegesellschaft das Sondervermögen auf ein anderes Sondervermögen derselben Kapitalanlagegesellschaft überträgt und somit leicht abweichende Anlagegrundsätze zur Anwendung kommen können.
Zudem kann eine Kapitalanlagegesellschaft die Verwaltung eines Sondervermögens kündigen, was entweder zur Abwicklung des Sondervermögens durch die Depotbank oder zur Übernahme der Verwaltung durch eine andere Kapitalanlagegesellschaft führen kann. Insoweit trägt aber der Anleger das Bonitätsrisiko hinsichtlich der Kapitalanlagegesellschaft. Der Anleger trägt das Risiko, dass die dauerhafte Notierung eines ETFs an einer Börse nicht gewährleistet ist.
Der Handel des ETFs kann daher — auch wenn er über den regulierten Markt erworben wurde — in Zukunft möglicherweise nur erschwert, nicht zum gewünschten Zeitpunkt oder überhaupt nicht mehr möglich sein. Dies gilt selbst dann, wenn ein Market-Maker involviert ist. Der Anleger trägt das Risiko, dass es aufgrund von Wertpapierleihgeschäften von Kapitalanlagegesellschaften zu Liquiditätsproblemen kommen kann.
Kapitalanlagegesellschaften, so auch Anbieter von physisch replizierenden ETFs, verleihen bisweilen erworbene Wertpapiere, um auf diese Weise eine Zusatzrendite zu generieren. Hierbei besteht das Risiko eines erhöhten Verkaufs- bzw. Rückgabeverlangens der Anleger, das bei denjenigen, die Wertpapiere weiterverliehen haben, zu Liquiditätsproblemen führen kann. Dies birgt die Gefahr, dass die vom ETF bzw.
Anleger nachgefragte Liquidität nicht bedient werden kann. Der Anleger trägt im Falle von swap-basierten ETFs das Risiko, dass die Gegenpartei des Tauschgeschäfts Swap ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Im Gegensatz zu physisch replizierenden ETFs sind synthetische ETFs nämlich nicht in die Werte investiert, die den zugrunde liegenden Index ausmachen.
Stattdessen hält der synthetische ETF einen Korb an Sicherheiten, der ggf. Daneben besteht ein Swap-Kontrakt mit einer Gegenpartei. Inhalt dieser Vereinbarung ist ein Tausch der Performance des Korbes gegen die Performance des eigentlichen Referenzindex. Die Gegenpartei ist üblicherweise eine Investmentbank. Falls die Gegenpartei ihren Verpflichtungen nicht nachkommt, läuft der Anleger Gefahr, dass dies einen Verlust nach sich ziehen kann.
Der Anleger trägt das Risiko, das sich Charakteristika in den Besicherungsstrukturen negativ auf den Wert seiner Anlagen auswirken. Das Vertrauen von Anlegern, insbesondere bei swap-basierten ETFs, hängt nicht unwesentlich von den gestellten Sicherheiten ab. Dieses Vertrauen kann durch Risiken, die sich aus den Besicherungsstrukturen ergeben können, gestört werden.
Beispielhaft seien hierdie Bewertung und Qualität der Sicherheiten, die Fähigkeit des Kontrahenten, bei einem Wertverlust weitere Sicherheiten zu stellen, sowie die Qualität des Sicherheiten-Managements genannt. Darüber hinaus besteht in Phasen erhöhter Kontrahentenrisiken und gesteigerten Marktmisstrauens die Gefahr, dass ETFs von Anlegern verstärkt zurückgegeben werden.
Grundsätzlich sei zudem darauf hingewiesen, dass Besicherungsstrukturen nicht alle theoretisch möglichen Risiken abzusichern suchen, sondern nur gewisse. Sicherheiten können ausfallen oder ungenügend sein. Der Anleger trägt das Risiko, dass Interessenkonflikte, die sich aus Funktionenkonzentrationen ergeben, zu Problemen bei der Liquidierbarkeit der Aktiva führen, die wiederum in Verlusten des Anlegers resultieren kann.
Dies kann beispielsweise im F alle von ETFs sein, bei denen Konzerngesellschaften der Kapitalanlagegesellschaft weitere Funktionen abdecken z. Depotbankfunktion, Swap-Kontrahent, Index-Sponsor. Diese Interessenkonflikte können zu einer Lockerung der Risikomanagement-Standards führen, etwa durch sinkende Qualitätsanforderungen an die zur Besicherung verwendeten Aktiva.
Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Wert des ETCs sinkt und er seine Anteile zu einem tieferen als seinem Einstandspreis verkauft. Der Anleger trägt das Risiko, dass der Emittent eines ETCs temporär oder dauerhaft zahlungsunfähig wird. ETCs stellen kein Sondervermögen dar und werden der Konkursmasse des Emittenten zugerechnet.
Auch der Einlagenschutz greift im Falle einer Insolvenz des Emittenten nicht. Generell wird der Wert des ETCs durch die allgemeine Einschätzung der Möglichkeiten des Emittenten beeinflusst, jederzeit seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können. Falls sich diese Einschätzung hinsichtlich der Bonität eines Emittenten verschlechtert, kann dies einen negativen Einfluss auf den Wert des ETCs haben.
Der Anleger trägt im Falle eines index-abbildenden Produkts das Risiko, dass nicht gewährleistet werden kann, dass der abgebildete Index eines ETCs gleich bleibt oder auch zukünftig auf die gleiche Art und Weise berechnet wird. Ersteres birgt das Risiko eines prozyklischen Verhaltens von index-nachbildenden ETCs. Der Anleger trägt das Risiko, dass sich Charakteristika in den Besicherungsstrukturen negativ auf den Wert seiner Anlagen auswirken.
Das Vertrauen von Anlegern, insbesondere bei swap-basierten ETCs, hängt nicht unwesentlich von den gestellten Sicherheiten ab. Beispielhaft seien hier die Bewertung und Qualität der Sicherheiten, die Fähigkeit des Kontrahenten, bei einem Wertverlust weitere Sicherheiten zu stellen, sowie die Qualität des Sicherheiten-Managements genannt.