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Sie belagert ein paar Dutzend Refugees, die sich auf das Dach des Gebäudes zurückgezogen haben. Über viele Monate war die Schule ein Rückzugsraum für Refugees, die sich für Verbesserungen in der Flüchtlingspolitik einsetzen. Die Polizeiliche Präsenz suggeriert eine Gefahrenlage, die AnwohnerInnen und BürgerInnen verunsichert. MedienvertreterInnen wird der Zugang zur Schule verwehrt; die im Ramadan fastenden Refugees werden nachts durch die Polizei am Schlafen gehindert.

Diese unerträgliche Zuspitzung zeigt einmal mehr, dass die Forderung nach einem menschenwürdigen Umgang, den die Refugee Bewegung der letzten zwei Jahre für sich und andere eingefordert hat, politisch nicht beantwortet wird. Denn: Der Senat Berlin hat die Geflüchteten in eine ausweglose Situation gebracht. Nachdem er im März mit protestierenden Refugees erste Abmachungen getroffen hatte, sind diese Versprechungen heute, fast vier Monate später, nicht erfüllt.

Nun haben mehrere Geflüchtete angekündigt, sich vom Dach der Schule zu stürzen, wenn es an Stelle einer politischen Lösung zu einer Räumung der Schule durch die Polizei kommt. Ihr Hinweis, dass der Senat seine Versprechungen nicht einhält, findet zu wenig Beachtung. Es ist die Aufgabe der verantwortlichen PolitikerInnen, der InnenministerInnen aus Bund und Ländern, eine politische Lösung für die grundrechtswidrige Situation zu finden.

Paragraph 23 des Aufenthaltsgesetzes sieht diese Lösung vor:. Die oberste Landesbehörde kann aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland anordnen, dass Ausländern aus bestimmten Staaten oder in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. Die Refugee Bewegung der vergangenen beiden Jahre hat Deutschland mit praktischen Fragen von Menschenrechtspolitik konfrontiert.

Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlicher Gewalt. Sie erinnern daran, dass Menschenrechte immer wieder neu erkämpft und verteidigt werden müssen. Die Aktualisierung erfolgt nicht automatisch. Deshalb bitten wir um etwas Geduld. Bitte trotzdem unterschreiben. Die Initiative für Bleiberecht sammelt Unterschriften bei iPetitions. Berlin, den 1.

Paragraph 23 des Aufenthaltsgesetzes sieht diese Lösung vor: Die oberste Landesbehörde kann aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland anordnen, dass Ausländern aus bestimmten Staaten oder in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. Transskription der Verlesung der Vereinbarung zwischen Refugees und dem BA Friedrichshain-Kreuzberg in der Nacht vom 2.

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