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Im beruflichen Alltag kommen Psychologinnen und Psychologen in den verschiedensten Berufsfeldern zum Einsatz. Zur Orientierung finden Sie auf den folgenden Seiten Informationen zu den beruflichen Perspektiven für Psychologinnen und Psychologen. Die Plattform formapsy. Für FSP-Mitglieder ist die Nutzung der Plattform kostenlos und die Prüfung Ihres Zertifikatsantrags wesentlich günstiger.

In erster Linie wird eine Befreiung von oder zumindest eine Reduktion der beeinträchtigenden Symptomatik angestrebt. Im Berufsalltag der Psychologinnen und Psychologen stellen sich oftmals Fragen zu verschiedenen Aspekten der Berufsführung. Die FSP unterstützt ihre Mitglieder dabei und beantwortet wichtige Fragen in aktuellen Merkblättern.

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Wie werde ich FSP Mitglied? Schnelleinstieg für Hilfesuchende. Wer bezahlt was? News Bild. Steigende Gesundheitskosten — Fakten zum Einfluss der Psychotherapie. Aus Sicht der FSP entspricht diese Darstellung nicht der Realität und steht im Widerspruch zu aktuellen Zahlen der SASIS AG. September tritt in der Schweiz das neue Datenschutzgesetz in Kraft.

Achtung: Das Gesetz betrifft auch Sie. Falls Sie es noch nicht getan haben, sollten Sie sich auf den neuesten Stand bringen. Hier ein Überblick über die wichtigsten Änderungen. Sie haben zudem die Möglichkeit, sich für unsere Webinare anzumelden. Neues Datenschutzgesetz: Es betrifft auch Sie! In Anbetracht des vorübergehenden Fehlens eines Tarifvertrags für die Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen zulasten der IV können die betroffenen psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten weiterhin nach dem bisherigen Tarif abrechnen oder aber eine Kostengutsprache für den aus ihrer Sicht angemessenen Tarif beantragen.

Übernahme der Kosten für ambulante Psychotherapie durch die IV. Gallen für die psychologische Psychotherapie abgewiesen. In seinem Urteil fällte das BVGer jedoch keinen Entscheid hinsichtlich der Frage der Abrechnung der Leistungen von Assistenzpsychotherapeutinnen und -therapeuten. Deren Lage ist daher prekärer denn je, da sich einige Versicherungen weigern, ihre Leistungen über die Betreuungsperson abzurechnen.

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