Dokumentationspflicht psychologie
Auf dieser Seite finden Sie die vielfältigen Fragen Frequently asked Questions, FAQ , welche das BAG in Bezug auf die Psychologieberufe erreichen. Die Antworten dazu sind thematisch gebündelt und sollen für Interessierte ein einfaches Unterstützungstool darstellen. Wo findet sich eine Übersicht zu den akkreditierten Weiterbildungsgängen?
Das Bundesamt für Gesundheit führt die Liste der gemäss Psychologieberufegesetz PsyG akkreditierten Weiterbildungsgänge und aktualisiert diese laufend. Welche Möglichkeiten haben Weiterzubildende, die in einem Weiterbildungsgang stehen, der nicht akkreditiert wurde? Mit dem eidgenössischen Weiterbildungstitel abgeschlossen werden können nur Weiterbildungsgänge, die gemäss PsyG akkreditiert sind.
Ausschliesslich Inhaberinnen und Inhaber eines anerkannten Hochschulabschlusses in Psychologie können nach erfolgreichem Abschluss eines akkreditierten Weiterbildungsgangs den eidgenössischen Weiterbildungstitel gemäss PsyG erwerben. Wurde ein Weiterbildungsgang nicht akkreditiert, können die betroffenen Weiterzubildenden in einen anderen, bereits akkreditierten Weiterbildungsgang wechseln, wobei es Sache des aufnehmenden Instituts ist, die Bedingungen für eine allfällige Aufnahme festzulegen.
Einen eidgenössischen Weiterbildungstitel gemäss PsyG können erwerben: Personen mit einem gemäss Art. Theorie und Praxis vollständig abgeschlossen haben. Wer stellt die eidgenössischen Weiterbildungstitel aus und wie sehen die Urkunden aus? Danach werden sie der für den akkreditierten Weiterbildungsgang verantwortlichen Organisation zugestellt, welche sie unterzeichnet und den Absolvierenden verleiht.
Die eidgenössischen Weiterbildungstitel enthalten die Personalien der Titelträgerin resp. Wie erhalten Absolvierende eines akkreditierten Weiterbildungsgangs den eidgenössischen Weiterbildungstitel? Welche Unterlagen müssen dafür bei wem eingereicht werden? Wer einen akkreditierten Weiterbildungsgang nachweislich in allen seinen Teilen Theorie und Praxis gemäss akkreditiertem Curriculum erfolgreich abgeschlossen hat, dem wird gemäss Gesetz der eidgenössische Weiterbildungstitel verliehen.
Die Absolvierenden müssen weder beim Bund, noch bei einem Berufs- oder Fachverband ein Dossier zur Überprüfung einreichen, um den eidgenössischen Weiterbildungstitel zu erhalten. Diese Meldungen haben in standardisierter Form via Excel-Sheet zu erfolgen, welches die Weiterbildungsorganisationen per E-Mail beim BAG anfordern können.
5 Dokumentation in der Klinischen Psychologie, Psychotherapie und Psychiatrie
Der Bund erstellt daraufhin die eidgenössischen Weiterbildungstitel Urkunden auf Bundespapier und schickt diese an die verantwortliche Organisation zurück. Diese unterzeichnet die Urkunden und verleiht sie an ihre Absolvierenden. Gleichzeitig mit der Erstellung der eidgenössischen Weiterbildungstitel trägt das BAG die Titelträgerinnen und -träger ins Psychologieberuferegister PsyReg ein.
Wichtiger Hinweis: Die verantwortlichen Organisationen dürfen dem BAG nur Absolventinnen und Absolventen melden, welche nachweislich die gesamte Weiterbildung und alle ihre Elemente gemäss akkreditiertem Studienreglement abgeschlossen haben. Beispiel: Wenn ein Weiterbildungsgang erstmals gemäss akkreditiertem Curriculum angeboten wird und im Minimum vier Jahre dauert, kann diese Weiterbildung erstmals im abgeschlossen werden.
Entsprechend kann die verantwortliche Organisation ab diesem Zeitpunkt erstmals den eidgenössischen Weiterbildungstitel erteilen. Wie viel kostet der eidgenössische Weiterbildungstitel und der Eintrag im PsyReg? Im Zuge der Teilrevision der Psychologieberufeverordnung PsyV und deren Gebührenordnung im Anhang 1 wird per 1. Februar neu eine Gebühr in der Höhe von CHF Die Inrechnungstellung erfolgt über die verantwortliche Organisation, die dem BAG die Absolventinnen und Absolventen ihres akkreditieren Weiterbildungsgangs melden.
Können sich auch Inhaberinnen und Inhaber eines ausländischen Weiterbildungstitels als eidgenössisch anerkannte Psychotherapeutin bzw. Für die Anerkennung von ausländischen Weiterbildungstiteln ist die Psychologieberufekommission PsyKo zuständig. Wurde ein ausländischer Weiterbildungstitel durch die PsyKo anerkannt, hat dieser in der Schweiz die gleiche Wirkung wie der eidgenössische Weiterbildungstitel vgl.
Wie lautet die korrekte Bezeichnung, wenn jemand über den eidgenössischen Weiterbildungstitel und einen Fachtitel eines Berufsverbands FSP, ASP, SBAP verfügt? Nach Art. Der eidgenössische Weiterbildungstitel und die Fachtitel der Berufsverbände sind voneinander unabhängig. Wer über den Fachtitel eines Berufsverbands verfügt, kann diesen selbstverständlich weiterhin führen.
Inhaberinnen und Inhaber eines eidgenössischen Weiterbildungstitels und eines Fachtitels eines Berufsverbands führen eine Doppelbezeichnung, zum Beispiel: Eidg. Welche Bedeutung hat der eidgenössische Weiterbildungstitel für die Berufstätigkeit? Die Frage nach der Bedeutung des eidgenössischen Weiterbildungstitels ist für die verschiedenen Fachgebiete der Psychologie gemäss Art.
Die Berufsausübung in den Fachgebieten Kinder- und Jugendpsychologie, klinische Psychologie, Neuropsychologie und Gesundheitspsychologie ist im PsyG nicht geregelt. Der eidgenössische Weiterbildungstitel ist daher nicht Voraussetzung der Berufsausübung. Für alle fünf Fachgebiete ist der eidgenössische Weiterbildungstitel gleichermassen Voraussetzung für den Eintrag im Psychologieberuferegister.
Können Trägerinnen und Träger eines Fachtitels eines Berufsverbandes z. Eine Anerkennung der privatrechtlichen Fachtitel der Verbände durch den Bund, im Sinne der Gleichwertigkeit mit dem eidgenössischen Weiterbildungstitel, ist per Gesetz nicht vorgesehen. Im Gegensatz zur Psychotherapie unterstehen die Fachgebiete Kinder- und Jugendpsychologie, Klinische Psychologie, Neuropsychologie und Gesundheitspsychologie, weder der Akkreditierungspflicht, noch stellt der eidgenössische Weiterbildungstitel in diesen Fachbereichen eine Voraussetzung für die Berufsausübungsbewilligung dar.
Die privatrechtlichen Fachtitel der Berufsverbände und die eidgenössischen Weiterbildungstitel in diesen Fachgebieten können somit nebeneinander bestehen bleiben. Welche Vorgaben sind bezüglich der Anrechnung von Studienleistungen in der Weiterbildung zu beachten? Mit dem PsyG und seinen Bestimmungen über die Akkreditierung und damit Anerkennung von Weiterbildungsgängen ist ein grundlegender Wechsel in den Zuständigkeiten der verschiedenen Instanzen, namentlich der Weiterbildungsanbieter und der Fach- bzw.
Berufsverbände, verbunden. Gemäss PsyG liegt es neu in der Kompetenz — und in der Pflicht — der für einen akkreditierten Weiterbildungsgang verantwortlichen Organisation, im Rahmen der Vorgaben des PsyG und der AkkredV-PsyG die Kriterien für die Anrechnung bzw. Anerkennung einzelner Studienleistungen festzulegen und ihren Weiterzubildenden klar zu kommunizieren.
Eine nachträgliche Überprüfung «sur dossier» durch einen Berufs- oder Fachverband, wie er bisher für den Fachbereich Psychotherapie üblich war, entfällt dagegen: Wer einen akkreditierten Weiterbildungsgang in allen seinen Elementen abgeschlossen hat, erhält - ohne weitere Dossierprüfung durch einen Verband oder den Bund - den eidgenössischen Weiterbildungstitel.
Die Sicherstellung einer den Qualitätsstandards der Akkreditierung entsprechenden Weiterbildung in allen ihren Teilen liegt in der Kompetenz und Pflicht der für den Weiterbildungsgang verantwortlichen Organisation. Diese hat dabei einen gewissen Spielraum, soweit die Vorschriften des Gesetzes und der AkkredV-PsyG dabei gewahrt bleiben.
Die Kompetenz und Pflicht zur Festlegung von konkreten Detailbestimmungen gilt namentlich für:.
Berufsordnung
Die Zulassung in einen akkreditierten Weiterbildungsgang setzt nach Art. Die rückwirkende Anerkennung von Selbsterfahrung, Praktika, Supervisionen und anderen Elementen, die bereits vor Studienabschluss absolviert wurden, ist daher nicht angebracht. Können klinische Praktika, welche zwar nach Abschluss des Studiums, aber vor dem Beginn der Weiterbildung absolviert wurden, an die Weiterbildung in Psychotherapie angerechnet werden?
Qualitätsstandard 2. Die verantwortliche Organisation stellt sicher, dass die Praxiserfahrung in dafür geeigneten Einrichtungen der psychosozialen oder der psychotherapeutisch-psychiatrischen Versorgung erworben wird. Gemäss diesem Standard ist die klinische Praxis somit grundsätzlich während der Weiterbildung zu erwerben. Abweichungen sind im Einzelfall zu prüfen und allenfalls möglich, soweit ein Praktikum nach Abschluss des Studiums und in sinnvollem Bezug zu und unmittelbarer zeitlicher Nähe zur Weiterbildung begonnen wurde.
Welche Anforderungen gelten genau für die klinische Praxis, die während der Weiterbildung in Psychotherapie zu leisten ist? Welche Praxisorte können anerkannt werden, welche nicht? Kann die delegierte Psychotherapie als klinisches Jahr angerechnet werden? Maximal ein Jahr davon kann in einer Einrichtung der psychosozialen Versorgung, mindestens ein Jahr davon muss in einer Einrichtung der ambulanten oder stationären psychotherapeutisch-psychiatrischen Versorgung erbracht werden.
Als psychosoziales Praxisjahr kann die Tätigkeit in der Beratung und Begleitung von Klientinnen und Klienten bzw. Patientinnen und Patienten mit verschiedensten psychosozialen Belastungen betrachtet werden, wobei eine Anstellung als Psychologe resp. Psychologin gefordert ist. Während des klinischen, psychotherapeutischen Praxisjahres ist dagegen eine psychotherapeutische Tätigkeit im klinischen Setting gefordert.
Der entsprechende Qualitätsstandard 2. Es kann dies im Einzelfall auch z. Wesentlich ist weiter, dass die fachlich qualifizierte Supervision am Praxisort sichergestellt ist. Von Bundesseite sind keine weiteren Detailbestimmungen zur klinischen Praxis im Rahmen der Weiterbildung in Psychotherapie vorgesehen. Es obliegt den für die Weiterbildungsgänge verantwortlichen Organisationen, in diesem Rahmen Detailbestimmungen über die Einrichtungen zu erlassen, die sie als Praxisorte für das psychosoziale respektive das psychotherapeutische Praxisjahr anerkennen.
Diese sind ihren Weiterzubildenden klar zu kommunizieren und gleichmässig für alle Weiterzubildenden anzuwenden. Worin genau besteht der Unterschied zwischen der während der Weiterbildung zu leistenden «klinischen Praxis» und der «eigenen psychotherapeutischen Tätigkeit»? Klientinnen und Klienten, sowie von mindestens 10 verschiedenen behandelten oder in Behandlung stehenden, dokumentierten und supervidierten Fällen.
Auch wenn die eigene psychotherapeutische Tätigkeit in aller Regel im Rahmen der klinischen Praxis stattfindet, muss sie gesondert dokumentiert und belegt sein. Die Anrechnung von psychotherapeutischen Behandlungen in eigener Praxis ist nicht möglich! Können Weiterbildungsinteressierte mit einem Masterabschluss z. Gemäss Art.
Psychopathologie hat. Es ist somit im Einzelfall nachzuweisen, dass während des Studiums der Arbeits- und Organisationspsychologie auch eine genügende Studienleistung in klinischer Psychologie bzw. Psychopathologie erbracht worden ist. Die verantwortliche Organisation ist für die entsprechende Prüfung zuständig. Was ist eine «genügende» Leistung in klinischer Psychologie und Psychopathologie?
Wie viele ECTS sind «genügend»? Weder das Gesetz noch dessen Ausführungsbestimmungen definieren jedoch abschliessend, wie viele ECTS in klinischer Psychologie bzw. Psychopathologie von Personen zu verlangen sind, die weder im Major noch Minor klinische Psychologie oder Psychopathologie studiert haben. Ob deren Studienleistungen in diesen Fächern genügend sind, haben somit die für die Weiterbildungsgänge verantwortlichen Organisationen im Einzelfall zu prüfen.
Dürfen Weiterbildungsorganisationen bezüglich der Zulassung zum Weiterbildungsgang selbständig Äquivalenzkriterien für ausländische Studienabschlüsse festlegen? Nein, ausländische Studienabschlüsse in Psychologie müssen in jedem Fall von der Psychologieberufekommission PsyKo anerkannt werden. Inhaberinnen und Inhaber eines ausländischen Ausbildungsabschlusses reichen für die Anerkennung ihres Abschlusses ein entsprechendes Gesuch bei der PsyKo ein.
Die Anerkennung des ausländischen Hochschulabschlusses in Psychologie durch die PsyKo ist Voraussetzung für die Erlangung des eidg. Weiterbildungstitels gemäss PsyG. Kann eine Person zu einem akkreditierten Weiterbildungsgang zugelassen werden, obwohl diese ihr Psychologiestudium noch nicht ganz vollständig abgeschlossen hat?
Im Prinzip setzt die Zulassung zu einem akkreditierten Weiterbildungsgang gemäss Artikel 7 PsyG ein abgeschlossenes Masterstudium in Psychologie voraus. Nun kann es aber vorkommen, dass jemand unmittelbar vor dem Abschluss des Masterstudiums steht und sich für einen Weiterbildungsgang anmelden möchte, der nur alle zwei Jahre durchgeführt wird. In solchen Einzel- bzw.