Psychologie-pro-gesundheit
That's OK! All the content on the site is still viewable, but keep in mind most of the interactive features won't work.
Psychotherapeutische Sprechstunde
Ausnahmen gibt es für Patientinnen und Patienten, die aufgrund einer psychischen Erkrankung in einer stationären Krankenhausbehandlung oder rehabilitativen Behandlung waren. Sie können ohne vorherige psychotherapeutische Sprechstunde mit probatorischen Sitzungen oder einer Akutbehandlung beginnen. Dies gilt auch, wenn ein Therapeutenwechsel während einer laufenden Therapie erfolgt.
Therapeutinnen und Therapeuten, die eine Genehmigung einer Kassenärztlichen Vereinigung besitzen, sind befugt und verpflichtet, psychotherapeutische Sprechstunden anzubieten. Die psychotherapeutische Sprechstunde ermöglicht einen niedrigschwelligen Zugang der Patientin oder des Patienten zur ambulanten Versorgung. Hier soll frühzeitig festgestellt werden, ob ein Verdacht auf eine seelische Krankheit vorliegt und weitere fachliche Hilfe notwendig wird.
Dabei soll auch eine Beratung, Information, Klärung des individuellen Behandlungsbedarfs, eine erste Diagnosestellung und dementsprechende Behandlungsempfehlung und sofern erforderlich eine kurze psychotherapeutische Intervention erfolgen. Die psychotherapeutische Sprechstunde erfordert den unmittelbaren persönlichen Kontakt zwischen Therapeutin oder Therapeut und der Versicherten oder dem Versicherten.
Die psychotherapeutische Sprechstunde kann als Einzelbehandlung bei Erwachsenen in Einheiten von mindestens 25 Minuten höchstens bis zu sechsmal je Krankheitsfall insgesamt bis zu Minuten durchgeführt werden; bei Versicherten bis zum vollendeten Lebensjahr bis zu zehnmal je Krankheitsfall insgesamt bis zu Minuten. Bei Kindern und Jugendlichen können bis zu Minuten der psychotherapeutischen Sprechstunden auch mit relevanten Bezugspersonen ohne Anwesenheit des Kindes oder des Jugendlichen stattfinden.
Der Krankheitsfall umfasst das aktuelle sowie die drei nachfolgenden Kalendervierteljahre. Die psychotherapeutische Akutbehandlung ist auf eine kurzfristige Verbesserung der Symptomatik der Patientin oder des Patienten ausgerichtet. Versicherte können sich direkt an Therapeutinnen oder Therapeuten oder an die Terminservicestelle TSS der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung wenden, die unter der bundesweit einheitlichen Telefonnummer täglich rund um die Uhr telefonisch erreichbar sein müssen sowie zusätzlich auch digital über die Internetseite www.
Eine telefonische persönliche Erreichbarkeit zur Terminkoordination ist von allen Therapeutinnen und Therapeuten oder dem Praxispersonal unter Beachtung von berufs- und vertragsarztrechtlichen Vorgaben zu definierten und zu veröffentlichenden Zeiten zu gewährleisten. Insgesamt ist bei einem vollen Versorgungsauftrag eine telefonische persönliche Erreichbarkeit durch die Therapeutin oder den Therapeuten oder das Praxispersonal von Minuten pro Woche in Einheiten von mindestens 25 Minuten sicherzustellen.
Entsprechend gelten Minuten pro Woche bei einem hälftigen Versorgungsauftrag. Die Therapeutinnen und Therapeuten müssen pro Woche bei einem vollen Versorgungsauftrag in der Regel mindestens Minuten und bei einem halben Versorgungsauftrag in der Regel mindestens 50 Minuten für psychotherapeutische Sprechstunden zur Verfügung stehen.
Sie teilen ihre Erreichbarkeit der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung zur Information der Patientinnen und Patienten mit. Darüber hinaus sind Therapeutinnen und Therapeuten verpflichtet, freie Termine an die TSS ihrer Kassenärztlichen Vereinigung zu melden. Die TSS sind verpflichtet, Termine für ein Erstgespräch in einer psychotherapeutischen Sprechstunde und der sich aus der Abklärung zeitnah erforderlichen Behandlungstermine zu vermitteln.
Es ist keine Überweisung erforderlich, Voraussetzung für die Vermittlung eines weiteren Behandlungstermins ist allerdings, dass eine Therapeutin oder ein Therapeut diese empfohlen hat. Die TSS müssen innerhalb von vier Wochen Termine für die psychotherapeutische Sprechstunde vermitteln. Ist eine psychotherapeutische Akutbehandlung erforderlich, darf die Wartezeit auf einen Behandlungstermin zwei Wochen nicht überschreiten.
Auf welche Leistungen haben Versicherte mit seelischen Erkrankungen Anspruch? Hier finden Sie Informationen zur Psychotherapie und Soziotherapie. Startseite Service Begriffe von A—Z P Psychotherapeutische Sprechstunde. Psychotherapeutische Sprechstunde. Eine Überweisung entfällt Die TSS sind verpflichtet, Termine für ein Erstgespräch in einer psychotherapeutischen Sprechstunde und der sich aus der Abklärung zeitnah erforderlichen Behandlungstermine zu vermitteln.
Weitere Informationen Terminservice- und Versorgungsgesetz TSVG Hier finden Sie Informationen zum Gesetz. Angebote für seelisch kranke Menschen Auf welche Leistungen haben Versicherte mit seelischen Erkrankungen Anspruch? Stand: März Bürgertelefon zur Krankenversicherung 60 Bürgertelefon zur Pflegeversicherung 60 Bürgertelefon zur gesundheitlichen Prävention 60 Social Media Links Twitter Instagram Facebook Youtube TikTok LinkedIn Telegram RSS Newsfeed.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie nutzen leider eine Browser-Version, die nicht länger vom Bundesgesundheitsministerium unterstützt wird. Um das Angebot und alle Funktionen in vollem Umpfang nutzen zu können, aktualisieren Sie bitte ihren Browser auf die letzte Version von Chrome, Firefox, Safari oder Edge. Aus Sicherheitsgründen wird der Internet Explorer nicht unterstützt.